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Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 zur Eindämmung des Coronavirus

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Nach der Entscheidung, den Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten auszusetzen, hat der Senat heute beschlossen, alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Teilnehmerzahl zu untersagen.

Messen und Ausstellungen, Theater, Museen, Kinos, Jugend- und Stadtteilkulturzentren, Seniorentreffs, Bibliotheken, Musikschulen und Einrichtungen der Hamburger Volkshochschule, Bars und Musikclubs, Bordelle, Tanz- und Nachtlokale, Spielhallen und Casinos, Schwimmbäder, Saunas, Fitness- und Sportstudios sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen werden geschlossen.

Ausgenommen sind Veranstaltungen der Behörden sowie Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Versorgung der Bevölkerung dienen. Gaststätten dürfen nur öffnen, wenn zwischen den Tischen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Wochenmärkte unter freiem Himmel werden weiterhin durchgeführt. Private Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen wie zum Beispiel Hochzeiten dürfen weiterhin durchgeführt werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, auch diese privaten Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben.

Den genauen Wortlaut der Verfügung finden Sie hier:

http://hamburg.de/coronavirus/13721232/allgemeinverfuegung-zur-eindaemmung-des-coronavirus-in-hamburg/