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Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 zur weiteren Beschränkung sozialer Kontakte auf das absolute Minimum

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Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern einheitliche Leitlinien aufgestellt, durch die die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Der Senat hat daher heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, mit der zusätzliche Einschränkungen des sozialen Kontakts im Alltag verbunden sind. So ist die Teilnahme an Gottesdiensten ebenso untersagt wie ein Spielplatzbesuch mit den Kindern.

Dienstleistungs-  und Handwerksbetriebe können ihrer Tätigkeit dagegen wie gewohnt nachgehen, sofern kein Infektionsrisiko besteht. Ich kann Ihnen daher auch weiterhin Besprechungstermine in meiner Kanzlei anbieten.  

Den genauen Wortlaut der heutigen Allgemeinverfügung finden Sie hier:

https://www.hamburg.de/coronavirus/13725978/allgemeinverfuegung-vom-16-maerz-2020/