Die bisher geltenden Allgemeinverfügungen sind aufgrund der gemeinsamen Bemühungen des Bundes und der Länder zur Eindämmung des Coronavirus weiter verschärft worden. Im öffentlichen Raum darf man sich nur in Begleitung einer zweiten Person oder von Personen der eigenen Hausgemeinschaft aufhalten. Zudem ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Auch wurden weitere Gewerbe untersagt, so dass nur noch Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, geöffnet sind.
Die Einschränkungen des persönlichen Lebensbereiches sind für uns alle ungewohnt, trotzdem werden diese akzeptiert, so dass die Bundesländer anders als in vielen europäischen Nachbarländern keine generelle Ausgangssperre unter Hinweis auf einen allgemeinen Notstand verhängt haben. Erfreulich ist daher, dass die Zahl der Neuansteckungen in Hamburg von gestern auf heute auf 76 zurückgegangen ist.