Laut dem Internetauftritt der Hamburger Justizbehörde ist der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden allen Personen, die in den letzten 14 Tagen ein Risikogebiet besucht oder in dieser Zeit Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben, seit dem 16.03.2020 verboten. Auch die übrigen Personen werden, sofern sie nicht an Gerichtsverhandlungen beteiligt sind, aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend gebeten, keine Gerichtsverhandlungen zu besuchen.
Außerdem werden mündliche Verhandlungen, Hauptverhandlungen, Anhörungen und Beratungen der Gerichte auf möglichst dringende Fälle reduziert. Die Prüfung obliegt wegen der richterlichen Unabhängigkeit den jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richtern im Einzelfall.
Ich bin überwiegend vor dem Familiengericht tätig, dessen Verhandlungen nicht öffentlich sind. Es hält sich also lediglich ein überschaubarer Personenkreis im Sitzungsraum auf, so dass die Gefahr einer Ansteckung bei Beachtung der üblichen Sicherheitsmaßnahmen (kein Händeschütteln, ausreichend Abstand) vermieden werden kann.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Termine ausfallen, da der zuständige Richter im Homeoffice arbeiten muss, weil er als Gesundheitsrisiko einzustufen ist oder minderjährige Kinder betreuen muss. Sollte ein Gerichtstermin abgesagt werden, werde ich die betroffenen Mandanten unverzüglich informieren. Bisher wurde aber erst ein Termin unter Hinweis auf mögliche Gesundheitsgefahren von der zuständigen Richterin aufgehoben.
Bedauerlicherweise ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 16.03.2020 im gesamten Bundesgebiet gestört. Ich vermute, dass die Störung weiter andauern wird, da die Server wahrscheinlich nicht darauf ausgelegt sind, dass mehr Personen als üblich auf die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer bzw. die elektronischen Anwaltspostfächer zugreifen. Gerichte und Anwälte müssen daher auf die Übermittlung per Fax oder Post zurückgreifen, was wiederum voraussetzt, dass ausreichend Personal vor Ort ist.