Reisen innerhalb der EU gehörten bisher zu den Angelegenheiten des alltäglichen Lebens, so dass vor Reiseantritt keine Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden musste.
In Corona Zeiten sei dies anders, entschied das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 30.07.2020 in Bezug auf eine Reise nach Mallorca. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es zu einem Festsitzen im Ausland oder einer längeren Quarantäne nach der Heimreise kommen könne. Überdies wisse man zu wenig darüber, ob eine konkrete bzw. erhöhte Ansteckungsgefahr bei Flugreisen bestehen würde.
Können sich die Eltern über die Reise nicht einigen, sei die Alleinsorge dem Elternteil zu übertragen, dessen Konzept dem Kindeswohl besser entsprechen würde. Ob dies der reisewillige oder der reiseunwillige Elternteil ist, brauchte das Gericht in dem konkreten Fall nicht zu entscheiden, da die Reise bereits aus anderen Gründen gescheitert war.
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Das Urteil dürfte angesichts der Ausbreitung der Delta Variante immer noch aktuell sein.