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Schrittweise Lockerung der Corona Auflagen

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Ab dem 20.04.2020 werden die Corona Auflagen schrittweise gelockert. Das strenge Kontakt- und Versammlungsverbot in öffentlichen und privaten Räumen gilt aber weiter.

Allerdings dürfen Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen, soweit die für den Publikumsverkehr eröffnete Verkaufsfläche maximal 800 qm beträgt und die Einhaltung der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts bezüglich Abstand und Hygiene gewährleistet werden. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (Friseure, Kosmetiksalons, Tattostudios etc.) sind weiterhin verboten, ebenso wie der Betrieb von Gaststätten mit Ausnahme von Personalrestaurants und Kantinen.

Hamburgs Schulen bleiben grundsätzlich bis Montag, den 03.05.2020, geschlossen mit Ausnahme einer Notbetreuung. Ab dem 27.04.2020 ist der Unterricht in Lerngruppen von höchsten 15 Schülern gestattet, soweit sich auf dem Schulgelände maximal 25 % der Schülerschaft aufhalten und die Lerngruppen zeitversetzt in die Pause gehen. Auch ist der Schulbesuch für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen gestattet. Außerdem dürften Bibliotheken wieder geöffnet werden. Hochschulen bleiben dagegen geschlossen.

Kindertageseinrichtungen bleiben bis Mittwoch, den 06.05.2020, geschlossen mit Ausnahme einer Notbetreuung für Eltern, die systemrelevante Tätigkeiten ausüben. Ab dem 20.04.2020 wird die Notbetreuung auf Kinder von Alleinerziehenden erweitert. Der Besuch von Kinderspielplätzen bleibt verboten