Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 17.08.2021 entschieden, dass die Entscheidungsbefugnis über die Durchführung der Corona-Impfung bei einem impfbereiten 16jährigen Kind auf den Elternteil übertragen wird, der die Impfung befürwortet, sofern eine entsprechende Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt.
Damit folgt das Gericht der Auffassung des Bundesgerichtshofes zum Entscheidungsrecht über Schutzimpfungen an minderjährigen Kindern (siehe auch Beitrag vom 30.06.2021)
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Corona-Impfung