Die Entscheidung, das Kind in der Schule auf Corona testen zu lassen, gehört nach einem Beschluss des Familiengerichts Mainz vom 03.05.2021 nicht zur Alltagssorge des betreuenden Elternteils. Diesem kann aber die entsprechende Entscheidungsbefugnis übertragen werden, wenn das Kind ansonsten nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann. Dabei hat das Gericht darauf hingewiesen, dass ein Test auch bei Kleinkindern bedenkenlos angewendet werden kann.
Die Entscheidung über das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in der Schule dürfte dagegen zur Alltagssorge gehören, so dass der betreuende Elternteil nicht auf die Zustimmung des anderen Elternteils angewiesen ist. Allerdings musste das Amtsgerichts Mainz hierüber nicht entscheiden, sondern konnte die Frage unbeantwortet lassen.
Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE215442021&doc.part=L