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Busunfälle und die Eigenverantwortung der Fahrgäste

Am letzten Freitag ist es in der Luruper Hauptstraße in Höhe meiner Kanzlei zu einem Busunfall gekommen, bei dem sich mehrere Fahrgäste verletzt haben. Falls Sie betroffen sind und Schadensersatz fordern, seien Sie vorsichtig bei der Unfallschilderung.

Im Stadtverkehr muss ein Fahrgast jederzeit mit plötzlichen Bremsmanövern rechnen und sich entsprechend absichern. Es wird erwartet, dass man sich schnellstmöglich hinsetzt und erst wieder aufsteht, wenn der Bus die Haltestelle erreicht hat. Wer keinen Sitzplatz hat, muss sich an der Haltestange festhalten, bei fortgeschrittenem Alter mit beiden Händen. Wer sich so absichert, kann auch bei ruckartigen Fahrt- und Bremsbewegungen nicht das Gleichgewicht verlieren. Es wird daher ein Verstoß gegen die Eigensicherungspflicht vermutet, wenn es hierbei zu Stürzen kommt.

Lag ein außergewöhnliches Fahrereignis vor, kann dagegen Schadensersatz beansprucht werden. Wird nachgewiesen, dass man sich nicht ausreichend abgesichert hat, besteht eine hälftige Mitschuld an dem Unfall, auch wenn dieser schuldhaft durch den Busfahrer oder einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden ist.

Nachlesen lässt sich dies ganz aktuell im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2023 zum Aktenzeichen 7 U 125/22:

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230046703

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