Zum Inhalt springen

Kosten

Ich rechne nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Vor Auftragserteilung erteile ich Ihnen gern einen Überblick über die zu erwartenden Kosten.

Wünschen Sie lediglich eine Beratung, kann das Honorar frei ausgehandelt werden. In der Regel vereinbare ich Pauschalhonorare ab 100 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, abhängig vom Arbeitsaufwand und meinem Haftungsumfang.

Wird nichts weiter vereinbart, gilt § 34 RVG, wonach für eine Erstberatung maximal 190 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen abgerechnet werden darf (226,10 EUR brutto).

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Der Staat unterstützt Hilfesuchende mit geringem Einkommen bei der Wahrung ihrer Rechte. Denn der Zugang zum Recht sollte allen offen stehen und nicht nur denen, die es sich leisten können. Ich teile diese Auffassung und bin gern bereit, Sie trotz der geringeren Vergütung zu vertreten.

Kommen Sie aus dem Hamburger Umland, kann ich meine Kosten über Beratungshilfe abrechnen. Sie müssten lediglich einen Eigenanteil von 15 EUR leisten. Voraussetzung ist ein Beratungshilfeschein des für Ihre Anschrift zuständigen Amtsgerichts. Das hierfür notwendige Antragsformular habe ich vorrätig und kann diese gerne mit Ihnen zusammen ausfüllen. Sie finden das Formular auch unter dem Menüpunkt Downloads.

Hamburger mit geringem Einkommen müssen sich dagegen an die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) wenden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.hamburg.de/oera

Benötigen Sie Unterstützung in einem Gerichtsverfahren, haben Sie unabhängig von Ihrem Wohnort die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Damit diese bewilligt werden kann, müssen Sie eine Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgeben. Das Formular habe ich vorrätig, Sie finden dieses auch unter dem Menüpunkt Downloads.