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Neue Düsseldorfer Tabelle zur Unterhaltsberechnung ab 01.01.2024

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Die zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen verwendete Unterhaltstabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf spiegelt die aktuellen Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten wider. Ab dem 01.01.2024 steigt der zur Sicherung des Existenzminimums notwendige Mindestunterhalt für die Altersgruppe 0-5 Jahre von 437 € auf 480 €, für die Altersgruppe 6-11 Jahre von 502 € auf 551 € und für die Altersgruppe 12-17 von 588 € auf 645 €, jeweils abzüglich des hälftigen Kindergelds von derzeit 250,00 €. Auch wurden die Einkommensgruppen geändert, was bedeutet, dass ein über den Mindestunterhalt hinausgehender Unterhaltsanspruch erst ab einem Einkommen von 2.101 € geschuldet wird (bisher 1.901 €). Zudem wurde der Selbstbehalt erhöht, der einem unterhaltspflichtigen Elternteil als Existenzminimum verbleiben muss. Dieser steigt bei Erwerbstätigen von 1.370 € auf 1.450 € und bei Nichterwerbstätigen von 1.120 € auf 1.200. Darin sind bis zu 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten. Dies liegt weit unter den in Hamburg üblichen Bruttowarmmieten, so dass der Selbstbehalt bei höheren Mietkosten angepasst werden soll.

Die ab dem 01.01.2024 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Die Düsseldorfer Tabelle ist Bestandteil der Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die von den Hamburger Familiengerichten als Richtlinie bei der Berechnung von Verwandten- oder Ehegattenunterhalt zu beachten sind. Die ab 01.01.2024 geltende Fassung finden Sie hier:

https://justiz.hamburg.de/resource/blob/697344/cf37fef6099f3a9c0d36f5f89beb3c5d/unterhaltsleitlinien-stand-01-01-2024-data.pdf

Obwohl die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat wird sie bei der Festsetzung von Unterhaltsansprüchen durch staatliche Stellen streng umgesetzt. Dies stößt immer wieder auf Kritik, da viele die Festlegung des Existenzminimums als Aufgabe des Gesetzgebers ansehen. Im Rahmen der angekündigten Unterhaltsreform soll der Mindestunterhalt daher erstmals gesetzlich festgelegt werden.

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