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Sammelklage gegen Amazon Prime Video

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Auch gegen Amazon wurde mittlerweile Sammelklage durch die Verbraucherzentrale erhoben. Grund hierfür ist die Einführung von Werbung bei dem kostenpflichtigen Streamingdienst Prime Video bei gleichzeitiger Verschlechterung der Streaming Qualität. Nur wer 2,99 € im Monat zusätzlich zahlt für ein „Prime Video Ad Free“ Abo, kann wie bisher Filme und Serien schauen. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass die Kunden der Vertragsänderung hätten zustimmen müssen. Sie fordert von Amazon Schadensersatz wegen der Leistungsverschlechterung in Höhe von mindestens 2,99 € und für Kunden, die ein Zusatzabo abgeschlossen haben, zusätzlich die Rückerstattung der entstandenen Kosten.

Betroffene Kunden können sich in das entsprechende Klageregister auf der Internetseite des Bundesamt für Justiz eintragen. Über die Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen erfahren Sie, ob Sie sich der Sammelklage anschließen können und bekommen eine Anleitung, wie Sie sich in das Klageregister eintragen können. Die Eintragung ist kostenlos und ohne viel Aufwand zu bewerkstelligen. Im Erfolgsfall wird angemeldeten Verbrauchern Schadensersatz und Rückerstattungen direkt zugesprochen.

Hier finden Sie den Link zu den Hinweisen der Verbraucherzentrale Sachsen:

https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/faq/vertraege-reklamation/amazon-sammelklage-antworten-auf-wichtige-fragen-und-ausfuellhilfe-95864

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