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Neue Verkehrsregeln und schärfere Folgen bei Verstößen gegen die StVO

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Seit dem 28.04.2020 gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Es wird deutlich teurer für Raser und Falschparker. So verdoppeln sich beispielsweise die Bußgelder für geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen. Und auch das Halten in zweiter Reihe sollte man sich abgewöhnen. Denn statt 15 EUR werden zukünftig mindestens 55 EUR fällig. Dies steht im Einklang mit der Absicht des Gesetzgebers, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Kinder besser zu schützen, weshalb jetzt ein Mindestabstand von 1,50 m bzw. 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrern einzuhalten ist.

Wirklich relevant dürfte für die meisten Autofahrer aber sein, dass bei Verkehrsverstößen schneller der Verlust des Führerscheins droht. Wer jetzt in einer 30iger Zone das Schild übersieht und mit 51 km/h unterwegs ist, der muss mit einem einmonatigen Fahrverbot, 1 Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 80 EUR rechnen.

Begrüßenswert finde ich, dass das Nichtbilden einer Rettungsgasse jetzt mit einem einmonatigen Fahrverbot, 2 Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von mindestens 200 EUR geahndet wird. Auch wer eine Rettungsgasse nutzt, um den Stau zu umgehen, muss mit dem Verlust seines Führerscheins rechnen.

Weitere Hinweise finden Sie hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

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