Wenn Ihnen gekündigt wurde, Ihr Lohn falsch abgerechnet wird oder Sie ständig die Schichten tauschen müssen, können Sie auf mich zählen.
Beachten Sie aber bitte, dass im Arbeitsrecht kurze Fristen einzuhalten sind. Wenn Sie meine Unterstützung benötigen, müssen Sie also schnell tätig werden.
Zudem gilt im Arbeitsrecht die Besonderheit, dass jede Partei bis zur zweiten Instanz ihre Kosten selbst trägt. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und Kosten sparen will, kann das Arbeitsgericht persönlich aufsuchen und Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle stellen.
Bei niedrigen Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Kosten. Die entsprechenden Formulare werden unter dem Menüpunkt Downloads zur Verfügung gestellt.