Die in meinem Beitrag vom 29.04.2020 aufgeführten Änderungen des Bußgeldkataloges gelten derzeit nicht, da dem Bundesverkehrsministerium ein Formfehler unterlaufen ist. Angesichts des kostenträchtigen Maut-Debakels ein wohl zu verschmerzender Fehler.
Der Bundesverkehrsminister will dies zum Anlass nehmen, Anpassungen in Bezug auf das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durchzusetzen. Dies dürfte allerdings schwer werden, da die Verschärfung der Fahrverbotsregeln für Raser auf Betreiben der Bundesländer erfolgt ist.
Bis sich alle Beteiligten geeinigt und eine wirksame Verordnung verabschiedet haben, gilt seit dem 09.09.2020 in allen Bundesländern außer Bremen wieder der alte Bußgeldkatalog. Bremen setzt dagegen nur einzelne Regelungen des neuen Bußgeldkataloges aus.