Zum 01.01.2021 steigen die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle. So erhöht sich der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15 Euro auf 393 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 18 Euro auf 451 Euro und bei Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr um 31 Euro auf 528 Euro. Die Bedarfssätze für Kinder ab 18 Jahren erhöhen sich ebenfalls.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat seine Unterhaltsleitlinien zum 01.01.2021 entsprechend angepasst. Sie finden die Unterhaltleitlinie unter folgendem Link:
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist ganz am Ende des pdf Dokuments als Anhang aufgeführt.
Beachten Sie bitte, dass für die Anpassung der tatsächlichen Unterhaltszahlungen die Zahlbeträge ausschlaggebend sind, also die Unterhaltsbeträge abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Berechnung oder Anpassung des Kindesunterhalts haben, können Sie gerne auf mich zu kommen.