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Neuer Bußgeldkatalog 2.0

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Nachdem der im April letzten Jahres veröffentlichte Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers !!! nicht angewendet werden konnte,  haben Bund und Länder die Gelegenheit zu Nachverhandlungen genutzt.

Geblieben ist die Verdoppelung der Geldbußen für zu schnelles Fahren und die deutliche Erhöhung für Park- und Halteverstöße. Auch wird rücksichtsloses Verhalten wie das Zuparken von Geh- und Radwegen, die Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder das Zustellen von Carsharing- und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge stärker geahndet. Besonders drastisch sind die Sanktionen für das Befahren einer Rettungsgasse. Unbelehrbare werden mit einem einmonatigen Fahrverbot, 2 Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von 200 EUR belegt.

Durchsetzen konnte sich das Bundesverkehrsministerium in Bezug auf die Fahrverbote für Raser. Die vorgesehenen Verschärfungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zurückgenommen worden. Hier gelten die bisherigen Grenzwerte weiter.

Über den Bußgeldkatalog soll die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr gewährleistet werden. Sanktioniert wird daher auch das Dooring, wobei hiermit die besondere Gefährdung von Radfahrern durch das unachtsame Öffnen von Autotüren geahndet wird. Wer dagegen beim Abbiegen Radfahrer oder Fußgänger gefährdet, wird mit einer Geldbuße von 140 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot belegt.

Vor diesem Hintergrund denken Sie bitte auch daran, haltende Busse vorsichtig zu passieren, bei einem Unfall sind Sie sonst in der Haftung, da Sie mit querenden Fußgängern rechnen müssen, die versuchen, den Bus zu erwischen.

Der neue Bußgeldkatalog gilt seit dem 09.11.2021. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-bussgeldkatalog-1977910

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