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Abschleppkosten bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern

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In unserer Straße werden seit Montag 08.00 Uhr Kabel verlegt. Der Termin dürfte schon länger feststehen, die entsprechenden Halteverbotsschilder wurden aber erst am Donnerstagabend aufgestellt. Damit wurde die Vorlaufzeit von drei Tagen eingehalten, die vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24.05.2018 – 3 C 25.16 als ausreichend angesehen wird.

Pech für diejenigen, die jetzt im Halteverbot stehen und in Kürze abgeschleppt werden. Zuvor hatten die Bauarbeiter an den Türen der benachbarten Häuser geklingelt, offensichtlich ohne Erfolg. Wer jetzt noch bei seinem Auto eintrifft, muss „nur“ 270,00 € für einen abgebrochenen Abschleppvorgang zahlen. Wird das Auto aufgeladen und umgesetzt, dann werden 380,00 € fällig. Allerdings wüsste ich nicht, wo hier der nächste legale Parkplatz wäre, auf den noch kein Anwohner ausgewichen ist. Spricht also vieles dafür, dass die Fahrzeuge zur zentralen Verwahrstelle der Polizei gebracht werden. Das bedeutet für die ungewollten Falschparker Kosten in Höhe von 554,00 € (300,00 € Abschleppgebühr + 170,00 € Verwaltungsgebühr Polizei Hamburg + 84,00 € Gebühr Parkplatz).

Hinterlassen Sie am besten eine Telefonnummer in der Windschutzscheibe, wenn Sie Ihr Auto längerfristig abstellen. Denn die Polizei muss das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten. Wenn das Fahrzeug auf Veranlassung des Halters kurzfristig weggefahren werden kann, dann wäre ein Abschleppen angesichts des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwandes unverhältnismäßig. Es fällt also nur das Verwarnungsgeld wegen Falschparkens an.  

Ratsam ist auch, ein Handyfoto zu machen, wenn Sie sich über die Geltung eines Halteverbots unsicher sind wie z.B. bei umgedrehten Halteverbotsschildern. Denn für den Umstand, dass die Halteschilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt waren und daher keine Wirksamkeit entfaltet haben, sind Sie beweisbelastet.