Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BGH muss eine Fluglinie Anwaltskosten erstatten, wenn sie ihren Passagieren bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden keine schriftlichen Informationen zu den Fluggastrechten zukommen lässt. Ohne diese Informationen benötigt ein Passagier nach Auffassung des BGH anwaltliche Hilfe, um beurteilen zu können, welche Ansprüche er gegenüber der Fluglinie hat.
Wurden dem Passagier dagegen schriftliche Informationen über seine Fluggastrechte ausgehändigt, kann er diese eigenständig gegenüber der Fluglinie geltend machen. Reagiert die Fluglinie nicht innerhalb einer angemessenen Frist und sucht der Passagier daraufhin einen Anwalt auf, muss die Fluglinie ebenfalls die Anwaltskosten übernehmen.
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