Da gerade Osterferien sind, weise ich auf ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 20.12.2023 hin. Dieses beschäftigt sich mit dem Phänomen, dass in vielen Hotels schon frühmorgens alle Liegen mit Handtüchern reserviert sind, ohne dass sich überhaupt jemand im Poolbereich aufhält. Es gibt daher so gut wie keine Chance, nach dem Frühstück noch eine freie Liege zu ergattern. Das Amtsgericht Hannover gab einem Reisenden Recht, der hierin einen Reisemangel sah. Bei einer Pauschalreise mit Hotelunterkunft wird durch den Reiseveranstalter auch die Nutzung der hoteleigenen Einrichtungen geschuldet. Das Hotel müsse daher ausreichend Liegen vorhalten oder einschreiten, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Die ausgehängten Poolregeln enthielten auch den Hinweis, dass es verboten sei, die Liegen für mehr als 30 Minuten ohne Nutzung zu besetzen. Das Verbot wurde aber trotz mehrfacher Beschwerden nicht umgesetzt. Das Amtsgericht kam daher nach Zeugenanhörung zu dem Ergebnis, dass in der Zeit von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr faktisch keine freien Liegen zur Verfügung standen. Es sprach dem Reisenden daher eine Reisepreisminderung in Höhe von 15% des täglichen Reisepreises ab Mängelanzeige zu. Der Reiseveranstalter hatte die vor Ort gelebte Praxis stattdessen als „friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlich frühen Vogel“ gewertet. Auch hatte er darauf verwiesen, dass dem klagenden Reisenden nur deshalb keine Liege zur Verfügung stand, weil es ihm unangenehm war, wie jeder andere Gast auch, selbst eine Liege zu reservieren oder einmal ein störendes Handtuch beiseitezulegen. Allerdings wären dann nach Auffassung des Amtsgerichts Konflikte mit anderen Hotelgästen wegen des Reservierungsverhaltens oder dem eigenmächtigen Entfernen von Handtüchern zu befürchten gewesen.
Die Pressemitteilung des Amtsgerichts Hannover kann hier nachgelesen werden: