Das OLG Frankfurt hat am 08.03.2021 entschieden, dass die Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen auf denjenigen Elternteil übertragen wird, der den fachlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt.
Dies sei das bessere Konzept für das Kindeswohl. Der Nutzen der Impfung überwiege das Impfrisiko, die Impfempfehlungen der STIKO seien als medizinischer Standard anerkannt. Zudem gehöre es zu den ärztlichen Pflichten, die Impffähigkeit in der konkreten Impfsituation zu prüfen und bei medizinischen Bedenken von einer Impfung abzusehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000565
Siehe auch Beschluss des BGH vom 03.05.2017 zum Az. 157/16: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=78383&linked=pm