Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.02.2023 eine wichtige Grundsatzentscheidung zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen getroffen.
Geklagte hatte eine im Vertrieb beschäftigten Außendienstmitarbeiterin, welche im Vergleich zu ihren zwei männlichen Kollegen auf derselben Position weniger verdiente. Sie verlangte die Zahlung der monatlichen Differenzbeträge sowie einer einmaligen Entschädigung.
Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben:
Der Umstand, dass eine Frau für die gleiche Arbeit ein niedrigeres Entgelt erhält, als ihre männlichen Kollegen, begründet die Vermutung, dass die schlechtere Vergütung aufgrund des Geschlechts erfolgt. Diese Vermutung lässt sich nicht damit widerlegen, dass der männliche Kollege ein höheres Entgelt ausgehandelt habe. Verhandlungsgeschick allein ist kein objektives Kriterium für eine Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Denn die Verhandlungsfähigkeit und die diesbezügliche Wahrnehmung des Arbeitgebers ist nicht objektiv oder neutral. Sie ist vielmehr eingebettet in ein System, das bei Männern ein Verhalten honoriert, das von bzw. bei Frauen negativ bewertet wird.
Die vollständige Entscheidung liegt nicht vor. Die Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/
Urteil vom 16.02.23, Az. 8 AZR 450/21