Ich hatte am 19.10.2021 auf die Möglichkeit hingewiesen, an der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die EOS Investment GmbH teilzunehmen:
Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein Tochterunternehmen der OTTO Group, das für diese (und für andere Unternehmen) offene Forderungen einzieht. Hierbei bedient es sich eines anderen Tochterunternehmens der OTTO Group, der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, das für seine Tätigkeit Summen in Höhe von Anwaltshonoraren von den säumigen Verbrauchern fordert. Hierdurch werden künstlich Inkassogebühren aufgebläht zu Lasten von Kunden, die wenig Geld zur Verfügung haben.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat heute der Musterfeststellungsklage stattgegeben. Die EOS Investment darf demnach die Kosten des beauftragten Schwesterunternehmens EOS Deutscher Inkasso-Dienst nicht erstattet verlangen, da es sich um eine rein fiktive Schadensposition handle. Denn nach der zwischen den Schwesterunternehmen vereinbarten Vergütungsstruktur fallen diese Kosten tatsächlich gar nicht an. Für die 680 Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben, eine erfreuliche Entscheidung. Allerdings hat EOS bereits angekündigt, das Urteil durch den BGH überprüfen zu lassen.
Die Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband finden Sie hier:
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-klagt-erfolgreich-gegen-geldeintreiber-der-otto-group