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Erhöhung des Pfändungsfreibetrages ab 01.07.2021

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Durch den Pfändungsfreibetrag wird gewährleistet, dass ein Schuldner den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sicherstellen kann, auch wenn sein Gehalt oder sein Kontoguthaben gepfändet wurde.  

Dieser Pfändungsfreibetrag erhöht sich zum 01.07.2021 um ca. 6,28 %.

Der Grundfreibetrag für Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.178,59 EUR auf 1.252,64 EUR im Monat.

Der Grundfreibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person beträgt zukünftig 471,44 EUR und für die zweite  bis fünfte unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Grundfreibetrag auf 262,55 EUR.

Vorausgesetzt der Schuldner hat zwei schulpflichtige Kinder und verfügt über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), dann bleibt also mindestens ein Betrag von 1.986,53 EUR pfändungsfrei.

Die genaue Pfändungstabelle und Rechner zur Ermittlung Ihres persönlichen Freibetrages finden Sie im Internet.