Legal-Tech Unternehmen, also online Plattformen wie myRight oder Flightright, die sich der massenhaften Durchsetzung von Zahlungsansprüchen widmen, sind keine Rechtsdienstleister, sondern arbeiten auf der Grundlage einer Inkassoerlaubnis. Sie lassen sich die Forderungen abtreten und behalten im Erfolgsfall 20% bis 30% des vereinnahmten Betrages ein.
Der Vorteil solcher Online Plattformen liegt darin, dass Verbraucher nur im Erfolgsfall zur Kasse gebeten werden. Anwälten ist es dagegen verboten, Erfolgshonorare zu vereinbaren, damit sichergestellt ist, dass die anwaltliche Tätigkeit nicht durch wirtschaftliche Erwägungen bestimmt wird.
Verbraucher könne für viele Streitigkeiten aber kostenlos auf Schlichtungsstellen zurückgreifen, die ebenfalls ein Online-Verfahren anbieten.
Der Bund hat eine Universalschlichtungsstelle für Verbraucher eingerichtet. Sie finden diese online unter https://www.verbraucher-schlichter.de/
Gibt es branchenspezifische Schlichtungsstellen, sollten diese vorrangig in Anspruch genommen werden. Eine Auflistung finden Sie auf den Seiten der Universalschlichtungsstelle unter https://www.verbraucher-schlichter.de/was-ist-schlichtung/artikel86