Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Tabellenunterhalt für 2025 zwar erhöht. Wegen der gleichzeitigen Kindergelderhöhung wirkt sich dies auf den tatsächlichen Zahlbetrag aber kaum aus. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wurde gar nicht geändert. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/index.php
Die für Hamburg einschlägigen Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die sich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren, wurden entsprechend angepasst. Diese können Sie hier nachlesen: