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Neue Düsseldorfer Tabelle 2026

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In 2026 erhöhen sich die Bedarfssätze für Kinder um 4 € bis 8 €, abhängig von der Einkommensstufe. Da sich gleichzeitig das Kindergeld, das zur Hälfte auf den Bedarfssatz angerechnet wird, um 4 € auf 259 € erhöht, ändert sich der tatsächliche Zahlbetrag um 2 € bis 6 €.

Die Erhöhung hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinen Unterhaltsleitlinien übernommen. Die für 2026 geltende Fassung ist unter folgendem Link zu finden:

https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/unterhaltsrechtliche-leitlinien-des-hanseatischen-oberlandesgerichts-636448

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