In 2026 erhöhen sich die Bedarfssätze für Kinder um 4 € bis 8 €, abhängig von der Einkommensstufe. Da sich gleichzeitig das Kindergeld, das zur Hälfte auf den Bedarfssatz angerechnet wird, um 4 € auf 259 € erhöht, ändert sich der tatsächliche Zahlbetrag um 2 € bis 6 €.
Die Erhöhung hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinen Unterhaltsleitlinien übernommen. Die für 2026 geltende Fassung ist unter folgendem Link zu finden: