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Großeltern zahlen monatlich 50 EUR auf Sparbücher der Enkel ein – Rückforderung durch Sozialhilfeträger

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Zahlen Großeltern über Jahre monatlich 50 EUR auf Sparbücher ihrer Enkel ein, kann dieses Geld vom Sozialhilfeträger zurückgefordert werden, wenn der Staat einspringen muss, weil die Rente nicht ausreicht, die Kosten der Heimunterbringung zu decken.

Das Landgericht hatte dies in erster Instanz noch anders gesehen und war von einer Anstandsschenkung ausgegangen. Hierunter fallen gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke wie Geburtstagsgeschenke, Hochzeitsgeschenke etc.

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 13.02.2020 (Az. U  76/19) stattdessen entschieden, dass Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau weder einer sittlichen Pflicht entsprechen noch mit Rücksicht auf den moralischen Anstand erfolgen und daher zurückgefordert werden können, wenn der schenkende Familienangehörige hilfebedürftig wird.

Als Geschenk zur Geburt werden häufig Sparbücher im Namen der Kinder mit 18jähriger oder 25jähriger Sperrfrist errichtet, auf die monatliche Zahlungen erfolgen. Durch diese Zuwendung soll der spätere Start in ein eigenständiges Leben finanziell unterstützt werden. Banken und Sparkassen erleichtern den Abschluss von Sparbüchern für Minderjährige im Interesse der Kundengewinnung durch höhere Sparzinsen. Es gibt wohl kaum eine Sparkasse, bei der nicht Manni, die Maus, im Schaufenster steht, um für das „Mäusesparkonto“ für Kinder zu werben.

Da während der Sperrfrist nicht auf die Sparbücher zugegriffen werden kann, wird das Sparvermögen nicht als verwertbares Vermögen der Kinder angesehen. Der Jobcenter kann daher nicht die Verwertung des Sparvermögens fordern, wenn Eltern Sozialleistungen für die beschenkten Kinder beziehen.  

Nach der jetzt vorliegenden Entscheidung ist das Sparvermögen aber an den Sozialleistungsträger auszukehren, wenn nicht der Beschenkte, sondern der schenkende Familienangehörige hilfebedürftig wird und staatliche Leistungen in Anspruch nehmen muss.

Wurde das Sparkonto vom Enkel bereits aufgelöst, ist zu beachten, dass Schenkungen grundsätzlich nur über einen Zeitraum von 10 Jahren zurückgefordert werden können. Auch kann der Beschenkte sich darauf berufen, dass er das Geschenkte aufgebraucht hat.

Zur Pressemitteilung des OLG Celle:

https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/regelmassige-zahlungen-an-familienangehorige-zum-kapitalaufbau-konnen-zuruckgefordert-werden-wenn-der-schenker-selbst-bedurftig-ist-185046.html

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