Das Weihnachtsgeld ist bis zu einer Höhe von 500 EUR unpfändbar. Bei einer Gehaltspfändung berücksichtigt der Arbeitgeber diesen Pfändungsfreibetrag automatisch.
Bei einem P-Konto, also einem Pfändungsschutzkonto, muss der Freibetrag bei Gericht beantragt werden. Weitere Hinweise sowie ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kontopfaendung-rettung-des-weihnachtsgelds-19903