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Venovia mit Mieterhöhung vor Landgericht Hamburg gescheitert

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Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese bestätigt, wonach eine von der Venovia vorgenommene Mieterhöhung nach Modernisierung unwirksam ist (Entscheidung vom 17.01.2020 zum Az. 307 S 50/18).

Der größte deutsche Immobilienkonzern nimmt derzeit eine energetische Sanierung seines Wohnungsbestandes vor. So wird an vielen Gebäuden eine neue Wärmedämmung aufgebracht und die Fenster werden ausgetauscht. Diese Maßnahmen dienen einerseits der Instandhaltung der Wohnungen, andererseits wird Energie eingespart, wodurch sich die Energiekosten der Mieter reduzieren.

Da die Mieter von den Maßnahmen profitieren, kann der Vermieter sie über eine Mieterhöhung an den Kosten beteiligen. Allerdings ist die Modernisierungsmieterhöhung an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden, die der Gesetzgeber zum 01.01.2019 weiter verschärft hat. Die Mieterhöhung muss demnach zwingend bestimmte Mindestinformationen zu den durchgeführten Bauarbeiten enthalten. Hierzu gehören die Kosten des Gewerks sowie die angesetzten Erhaltungskosten. Nach Ansicht des Gerichts genügt die Mieterhöhung der Venovia nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Entscheidung selbst ist noch nicht veröffentlicht, allerdings hat der Mieterverein Hamburg eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Sie finden diese unter dem nachstehenden Link.

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung/schwere-niederlage-fuer-vonovia-vor-dem-lg-hamburg/index.html

Es lohnt sich also durchaus, eine Mieterhöhung überprüfen zu lassen.

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