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Verpasster Flug wegen Zugverspätung bei Pauschalreise

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Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München muss ein Pauschalreisender, der die Anreise zum Flughafen per Bahn (Rail and Fly Ticket) gebucht hat, seinen Reiseveranstalter informieren, wenn wegen einer Zugverspätung der Check-In Schalter bei Ankunft am Flughafen bereits geschlossen ist. Der Reisende darf nicht eigenmächtig eine Hotelunterkunft und einen Ersatzflug buchen und anschließend eine Kostenerstattung vom Reiseveranstalter fordern.

Zudem müssen bei Anreise per Bahn Zugverspätungen und ausreichend Zeit fürs Umsteigen am Flughafen einkalkuliert werden. Nach Auffassung des Landgerichts München I erscheint ein Zeitfenster von 17 Minuten zur geforderten Ankunftszeit von zwei Stunden vor Abflug bei einer Anreise von Hannover nach Düsseldorf zu knapp. Das Landgericht München I hat das Urteil daher in der Berufungsinstanz bestätigt.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/1.php