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Statt „Herr“ oder „Frau“ Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Ansprache

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Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main vom 03.12.2020 verletzt die obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Anlass der Klage war der Umstand, dass bei der Buchung einer Bahnfahrkarte über ein Onlineportal keine geschlechtsneutrale Anrede zur Verfügung stand. Es musste zwingend die Anrede „Herr“ oder „Frau“ gewählt werden, gleiches galt bei der Registrierung als Kunde. Demgemäß wurde im nachfolgenden Schriftverkehr die gewählte Anrede verwendet.

Das Landgericht sieht hierin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das auch die geschlechtliche Identität schütze. Dabei komme der Anredeform für die Geschlechtsidentität eine zentrale Bedeutung zu. Da das Geschlecht für die Nutzung der angebotenen Dienstleistung völlig irrelevant sei, könne eine andere Grußformel verwendet oder auf eine geschlechtsspezifische Anrede gänzlich verzichtet werden.

Den Link zur Pressemitteilung des Landgerichts finden Sie hier:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/obligatorische-angabe-von-%E2%80%9Eherr%E2%80%9C-oder-%E2%80%9Efrau%E2%80%9C-verletzt-person-mit-nicht-bin%C3%A4rer


Ein Gedanke zu „Statt „Herr“ oder „Frau“ Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Ansprache“

  1. Pingback: Verpflichtung der Bahn zur geschlechtsneutralen Ansprache im Buchungsportal – OLG gewährt Entschädigung – Kanzlei Lurup

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